Absicherung und Eigenheim – jetzt die Weichen stellen

3. Januar 2012

Der Startschuss ist gefallen. Das Jahr 2012 hat die ersten Meter bereits hinter sich gebracht und hält in den kommenden Wochen und Monaten sicherlich noch die eine oder andere Überraschung bereit. Unabhängig davon, was das Jahr bringt, sind die ersten Tage ideal dazu geeignet, die ganz persönlichen Weichen zu stellen, sich von alten Lasten zu befreien und neue Ufer ins Visier zu nehmen. Dazu gehört – auch wenn viele es lieber beiseiteschieben – das Thema Versicherungen.

In vielen Haushalten dümpeln die Ordner mit den Policen vor sich hin. Teils sind die Verträge mehrere Jahre alt, ohne jemals auf ihren aktuellen Nutzen oder die gebotene Leistung überprüft worden zu sein. Gerade bei der Hausratversicherung, aber auch bei Unfall-, Rechtsschutz- und Privathaftpflichtversicherungen haben sich in der Vergangenheit viele Neuerungen zugunsten der Kunden ergeben: höhere Deckungssummen, zusätzliche Serviceleistungen und – worüber sich das Sparschwein freut – günstigere Prämien. Oftmals lohnt es sich, die alten Versicherungsverträge zu kündigen und Platz für neue Policen zu schaffen. Besonders wichtig ist das bei der Hausratversicherung, damit eine Unterversicherung tunlichst vermieden wird. Teils bieten sich für diese Zwecke auch Kombiprodukte an. Unser Tipp: Lassen Sie sich beraten und vergleichen Sie die Konditionen.

Durch eine gezielte Absicherung kann unter Umständen der eine oder andere Euro gespart werden. Das Geld ließe sich dann zum Beispiel nutzen, um lange gehegte Träume zu erfüllen, die 2012 endlich wahr werden sollen. Auf der Wunschliste der Deutschen stehen die eigenen vier Wände dabei an vorderster Stelle.

Die Ersparnis durch einen Versicherungswechsel wird zwar nicht reichen, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen. Sie spiegelt sich aber im Finanzplan wider, an dem kein Weg vorbei führt. Soll der Traum vom Eigenheim in diesem Jahr in die Tat umgesetzt bzw. angestoßen werden, wäre jetzt die Zeit, die Finanzen zu ordnen und sich einen Überblick zu verschaffen. Übersichten zu den Einnahmen, den Ausgaben und dem vorhandenen Vermögen sind unabdingbar, ebenso Überlegungen, ob und inwieweit die eigene Muskelkraft und die Hilfe von Bekannten und Verwandten die Kosten senken können. Weitere Tipps auf Immonet zeigen, worauf noch zu achten ist, angefangen bei den Versicherungen für Bauherren über Energiespartipps bis hin zu günstigen Finanzierungsoptionen.

Silvester: Schäden umgehend der Hausratversicherung melden

2. Januar 2012

Das Jahresende ist für viele Deutsche eine willkommene Gelegenheit, eine Party zu veranstalten und Feuerwerk abzubrennen. Beides ist jedoch auch eine große Gefahr für den Hausrat – nicht umsonst haben Hausratversicherungen gerade im Januar alle Hände voll zu tun. Grundsätzlich gilt: Die Hausratversicherung ist der richtige Ansprechpartner, wenn ein Schaden in der Wohnung bzw. am Hausrat entsteht. Das kann z.B. passieren, wenn Diebe in der Silvesternacht einbrechen oder wenn das Silvesterfeuerwerk versehentlich in der Wohnung landet und dort Brandschäden verursacht.

Entsteht ein solcher Schaden, ist in jedem Fall die Hausratversicherung des Wohnungsnutzers zu informieren – und das möglichst umgehend. Darauf weist zumindest derzeit der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hin. Nur wer die Versicherung schnellstmöglich informiert und ggfs. eine Schadensmeldung bei der Polizei macht, kann damit rechnen, den Schaden in vollem Umfang ersetzt zu bekommen. Aber Achtung: Wer fahrlässig handelt, muss u.U. auf einen Teil der Versicherungssumme verzichten. Als (grobe) Fahrlässigkeit gilt z.B., wenn Fenster und/oder Türen (z.B. Balkontüren oder Terrassentüren) offen stehen oder wenn die Wohnung bei Aufbruch in den Winterurlaub oder zur Silvesterparty unverschlossen verlassen wird.

Hausratversicherung: Im Schadensfall Folgeschäden vermeiden

30. Oktober 2011

Ein Schadensfall im Haushalt ereignet sich schneller als man denkt: Ein Wasserrohr platzt, ein Brand bricht aus oder ein Sturm verwüstet versicherten Hausrat. Natürlich liegt es nun am Versicherten, die Schäden zu dokumentieren und sie schnellstmöglich der Versicherung zu melden. Gleichzeitig ist man jedoch auch verpflichtet, mögliche Folgeschäden sofern möglich zu vermeiden. Darauf weist derzeit die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hin.

Konkret bedeutet das: Geht beispielsweise eine Fensterscheibe oder das Glas der Terrassentür zu Bruch, z.B. aufgrund eines Sturms oder von Hagelschauern, muss der Schaden zwar dokumentiert werden. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, die kaputte Scheibe so zu sichern, dass Diebe kein leichtes Spiel bei einem Einbruch haben. Ansonsten kann es im schlimmsten Fall passieren, dass man Opfer eines Einbruchs wird, die Hausratversicherung für diesen Folgeschaden aber nicht zahlt, weil Fenster oder Tür praktisch offen standen. Ganz ähnlich verhält es sich bei einem Wasserrohrbruch: Wer Wertgegenstände, Möbel & Co im Wasser stehen lässt und nichts oder zu wenig unternimmt, um das Wasser schnellstmöglich zu beseitigen, muss damit rechnen, die Kosten selbst tragen zu müssen.

Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt, den Schaden umgehend bei der Hausratversicherung zu melden. Notfalls genügt auch erst einmal eine telefonische Schadensmeldung, die ausführlichere Meldung kann zeitnah (!) später erfolgen. Im Übrigen empfiehlt es sich, das weitere Vorgehen mit der Versicherung abzusprechen und sich an deren Weisungen zu halten. Nur auf diese Weise kann man sicher sein, tatsächlich den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.

Hausratversicherung der Hamburger Beamten-Feuer- und Einbruchskasse mit Zusatzschutz für Fahrräder

23. Oktober 2011

Die Hamburger Beamten-Feuer und Einbruchskasse ist gleich in mehrfacher Hinsicht eine besondere Versicherung. Zum einen, weil die Kasse außer einer Hausratversicherung keine weiteren Versicherungen anbietet – und die auch nur für einen ausgewählten Personenkreis. Zum anderen, weil die Beiträge seit Jahren stabil niedrig bleiben – bei verhältnismäßig großem Leistungsumfang.

Die seit 1902 bestehende Hamburger Beamten-Feuer- und Einbruchskasse ist ein kleinerer Versicherungsverein, der in Hamburg und Schleswig-Holstein aktiv ist. Eine Hausratversicherung kann abschließen, wer dort im weitesten Sinne als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Zu den Besonderheiten der Kasse zählt, dass sich der Versicherungsbeitrag schon seit 20 Jahren nicht mehr verändert hat. Noch immer zahlen die Versicherten 1,2 Prozent pro 1.000 Euro Versicherungssumme (einschließlich Versicherungssteuer). Bei einer Versicherungssumme von beispielsweise 50.000 Euro kommt so ein Jahresbetrag von nur 60 Euro zustande. Im Beitrag enthalten sind die klassischen Leistungen einer Hausratversicherung wie Brand, Einbruchdiebstahl, Überspannung, Sturm und Hagel – und einige besondere Extras. So verzichtet die Kasse auf eine Zeitwertberechnung und nimmt grundsätzlich eine Entschädigung nach Neuwert vor. Der Außenversicherungsschutz gilt weltweit, u.a. für Hausrat in Krankenzimmern, Kinderwagen und Fahrräder.

Apropos Fahrräder: Wie nun bekannt wurde, bietet die Hamburger Beamten-Feuer- und Einbruchskasse ab dem 01. Januar 2012 einen erweiterten Versicherungsschutz für Fahrräder an. Gegen einen geringen Aufschlag können hochwertigere Fahrräder mit bis zu 3 Prozent der Versicherungssumme, höchstens aber 1.500 Euro versichert werden. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Kasse unter http://www.hbfek.de.

Regelmäßige Bestandsaufnahme sorgt für Sicherheit

16. Oktober 2011

Wenn es um die Ermittlung der Versicherungssumme geht, wird in der Hausratversicherung gerne auf das pauschalierte Ermittlungsverfahren zurückgegriffen. Hierbei wird die Wohnfläche als Basiswert herangezogen: Die Wohnfläche bzw. die Anzahl der Quadratmeter wird mit einem bestimmten Faktor multipliziert, woraus sich letztlich die Versicherungssumme ergibt.

Die pauschale Wertermittlung bringt den großen Vorteil mit sich, dass sie sehr schnell durchgeführt ist. Allerdings gibt es auch Nachteile, zu denen zum Beispiel das Risiko zählt, den Hausrat falsch zu bewerten. Womöglich müsste die Versicherungssumme deutlich höher oder niedriger bemessen sein. Wer sie zu hoch ansetzt, entrichtet einen unnötig hohen Beitrag – bei einer zu niedrigen Versicherungssumme kommt es zur Unterversicherung.
Daher ist es prinzipiell eine gute Wahl, den tatsächlichen Wert des Hausrats heranzuziehen. Zwar bedeutet dies, den Wert erst einmal ermitteln zu müssen, doch im Gegenzug ist es möglich, eine realistische Versicherungssumme festsetzen zu können, was nicht nur vor Unterversicherung sondern auch vor zu hohen Versicherungsbeiträgen schützt.

Es kann natürlich vorkommen, dass sich der Wert des Hausrats im Lauf der Zeit verändert. Die meisten Menschen erhöhen ihren Lebensstandard im Laufe der Zeit, beispielsweise indem Möbel durch bessere und teurere Möbel ersetzt werden. Derartige Änderungen führen dazu, dass die Versicherungssumme der Hausratversicherung nicht mehr in der richtigen Höhe bemessen ist. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, eine regelmäßige Bestandsaufnahme des Hausrats zu machen. Im Allgemeinen gilt es als sinnvoll, den Wert des Hausrats einmal pro Jahr zu überprüfen. Sofern man größere Anschaffungen tätigt und man daher genau weiß, dass sich der Wert des Hausrats verändert, gilt es die Versicherungssumme natürlich schon früher anzupassen.

Hausratversicherung sichert Gold nicht immer vollständig ab

9. Oktober 2011

Gold erfreut sich besonders als Anlageobjekt einer immens steigenden Beliebtheit. In den vergangenen zwei Jahren nutzten viele Privatpersonen die Chance, ihre Goldbestände aufgrund des hohen Goldpreises zu Bargeld zu machen. Doch mittlerweile ist eine Trendwende zu erkennen: Es gibt immer mehr Personen, die sich zumindest ein bisschen vor einem möglichen Währungscrash schützen möchten und deshalb die Entscheidung treffen, Gold zu kaufen.

Gefragt ist vor allem physisches Gold – im Gegensatz zu Gold, das lediglich auf dem Papier steht, verspricht es eine deutlich höhere Sicherheit. Dementsprechend werden fleißig Goldbarren und Goldmünzen gekauft. Die Frage nach der Aufbewahrung lösen viele Personen ganz simpel: Sie bewahren das Gold zu Hause auf.

Zum Teil kann es sich dabei um Gold von beträchtlichem Wert handeln. In solch einem Fall sollte geklärt werden, ob die Hausratversicherung einen ausreichenden Schutz bietet. Zwar wird Gold von den Versicherern als Wertsache anerkannt und gilt somit als versichert – allerdings gilt es die Entschädigungsgrenzen nicht außer Acht zu lassen.

Die Entschädigungsgrenze bei Diebstahl von Wertsachen ist bei den meisten Hausratversicherungen nicht besonders hoch angesetzt, teilweise reicht die Absicherung nur bis in Höhe von 500 Euro. Für die Mehrheit der Goldkäufer dürfte dieser Betrag deutlich zu niedrig bemessen sein. Folglich gilt es eine Lösung zu finden, die beispielsweise darin besteht, das Gold in einem Schutzschrank aufzubewahren – häufig gelten dann Entschädigungsgrenzen von bis zu 50.000 Euro. Alternativ wäre es möglich, das Gold nicht zu Hause aufzubewahren, sondern stattdessen auf ein Bankschließfach zu setzen. Bankschließfächer können je nach Bank schon sehr günstig zu teilweise hohen Beträgen versichert werden.

Jetzt nach günstiger Hausratversicherung suchen

1. Oktober 2011

Langsam aber sicher bereiten sich die Versicherer auf das Jahresendgeschäft vor. Einige Versicherer legen noch einmal Rabattaktionen auf oder verweisen auf strengere Versicherungsbedingungen, die ab dem nächsten Jahr gelten. Interessenten sollten deshalb nicht mehr zu lange warten, sondern besser jetzt die Chance nutzen, bevor sie im nächsten Jahr Abstriche beim Versicherungsschutz oder höhere Beiträge in Kauf nehmen müssen.

Der Bereich der Hausratversicherung bildet in diesem Fall keine Ausnahme. Wer seinen Hausrat versichern möchte, sollte damit beginnen, sich auf die Suche nach dem passenden Versicherungstarif zu begeben. Ein Abschluss innerhalb dieses Kalenderjahres könnte bedeuten, dass man gleich mehrfach profitiert. Außerdem ist es nicht gerade vorteilhaft, wenn der Hausrat unversichert bleibt: Sollte sich ein Schaden ereignen, gibt es keinen Versicherer, der einspringt und die Kosten übernimmt.

Verständlicherweise muss die Suche nach einer Hausratversicherung nicht überstürzt werden. Die Auswahl an Tarifen ist immens groß. Wer nicht aufpasst und einen Versicherungsvertrag voreilig unterschreibt, entrichtet womöglich einen unnötig hoch bemessenen Beitrag. Außerdem könnte es passieren, dass die Versicherungsleistungen vergleichsweise mager ausfallen. Da ist es sinnvoller, einen Versicherungsvergleich durchzuführen, um zielsicher einen guten Hausrattarif zu ermitteln.

Viele Interessenten stellen es sich schwierig vor, den Versicherungsmarkt zu durchleuchten. Allerdings ist dies nicht zwingend der Fall. Wer clever ist, macht sich das Internet zunutze und führt einen Onlineversicherungsvergleich durch. Auf diesem Weg lassen sich die besten Anbieter einfach und schnell ermitteln. Sofern man eine persönliche Beratung benötigt, entscheidet man sich am besten für einen Versicherungsmakler. Ein Makler bietet eine unabhängige Beratung an und sucht nach dem passenden Produkt am Markt.

Was Studenten über die elterliche Hausratversicherung wissen müssen

25. September 2011

Für die meisten Studienbeginner fängt in den kommenden Wochen ein neuer Lebensabschnitt an, die große Mehrzahl der angehenden Studenten dürfte bereits eigene Wohnungen oder Zimmer in Wohngemeinschaften gefunden haben. Die Frage nach dem Versicherungsschutz für den Hausrat ist allerdings nicht immer geklärt.

Viele junge Menschen beschäftigen sich nicht mit diesem Thema, weil sie sich auf den Versicherungsschutz der elterlichen Hausratversicherung verlassen. Allerdings greift dieser Schutz gar nicht immer. Um Gewissheit darüber zu erlangen, dass ein ausreichender Schutz besteht, gilt es gleich mehrere Dinge zu überprüfen.
Da wäre zunächst einmal die Frage, ob überhaupt ein Versicherungsschutz besteht. Je nach Versicherer und Tarif gelten ganz unterschiedliche Bedingungen. Teilweise ist es tatsächlich so, dass der Hausrat studierender Kinder weiterhin versichert ist – manchmal aber auch nicht. Vor allem der Ort, an dem sich der Hausrat befindet, spielt eine wichtige Rolle. Sollten die studierenden Kinder einen eigenen Haushalt gründen (was beim Mieten einer Wohnung der Fall ist), greift der Versicherungsschutz im Regelfall nicht. Bei neueren Tarifen ist es um den Schutz meist besser bestellt: Studentische Wohnungen der Kinder sind manchmal explizit mitversichert.
Bei Zimmern in Wohngemeinschaften wird es besonders kompliziert. Zwar kann der Versicherungsschutz gelten, jedoch gelten für diesen Fall meist strenge Voraussetzungen. Der Schutz gegen Diebstahl gilt beispielsweise nur, wenn das genutzte Zimmer abschließbar und gleichzeitig mit einem zuverlässigen Schloss ausgestattet ist.

Zum Abschluss sei noch auf die geltenden Entschädigungsgrenzen hingewiesen. Der Hausrat von Kindern ist häufig nur bis zu einer relativ niedrigen Grenze versichert – da gilt es zu überprüfen, ob die Versicherungssumme ausreichend hoch bemessen ist. Außerdem muss der Versicherer über die Adresse des zusätzlichen Versicherungsorts informiert werden.

Unterversicherung in der Hausratversicherung vermeiden

18. September 2011

Beim Beantragen einer Hausratversicherung gilt es zahlreiche Angaben zu machen, unter anderem auch Angaben darüber, wie es um den Wert des Hausrats bestellt ist bzw. wie hoch der Gesamtwert bemessen ist. Zum einen ist es wichtig, einen der Wahrheit entsprechenden Wert zu nennen, damit man vollständig abgesichert ist, sollte der gesamte Hausrat zerstört werden. Zum anderen gilt es einen Schutz vor Unterversicherung zu schaffen.

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme nicht hoch genug angesetzt wird und somit nicht dem Wert des Hausrats entspricht. Ganz egal ob der gesamte Hausrat oder nur ein Teil davon zerstört wurde: Sobald eine Unterversicherung vorliegt, ist der Versicherer dazu berechtigt, eine Kürzung des Entschädigungsbetrags vorzunehmen. Je größer das Verhältnis der Unterversicherung bemessen ist, desto höher fällt die Entschädigungskürzung aus.
Versicherungsnehmer haben jedoch die Möglichkeit, sich gegen derartige Probleme abzusichern. Zunächst einmal empfiehlt es sich, den Wert des Hausrats zuverlässig zu ermitteln. Noch besser ist es jedoch, wenn ein sogenannter Unterversicherungsverzicht vereinbart wird. Hierbei handelt es sich um eine praktische Vereinbarung: Wenn es zum Schadensfall kommt, wird der Versicherer nämlich gar nicht erst prüfen, ob in der Hausratversicherung eine Unterversicherung existiert.

Der Unterversicherungsverzicht ist eine sehr sinnvolle Option – die jedoch wird allerdings nicht von jedem Versicherer angeboten. Deswegen ist es ratsam, bei der Tarifauswahl sehr gezielt vorzugehen. Per Versicherungsvergleich lässt sich ermitteln, welche Hausrattarife in Verbindung mit einem Unterversicherungsverzicht angeboten werden. Sofern ein bestehender Tarif diese Möglichkeit nicht bietet, kann über einen Tarifwechsel nachgedacht werden.

Auch Studenten sollten ihren Hausrat versichern

11. September 2011

In wenigen Wochen ist es soweit, das Wintersemester beginnt. In diesem Jahr werden sich besonders viele junge Menschen erstmalig einschreiben – schließlich treffen Wegfall der Wehrpflicht sowie doppelte Abiturjahrgänge aufeinander. Viele Studienneulinge sind deshalb froh, überhaupt einen Studienplatz erhalten zu haben. Dementsprechend kann es schon einmal vorkommen, dass wichtige Dinge ausgeblendet oder übersehen werden.

Hierzu zählt zum Beispiel die Suche nach einer Hausratversicherung. Die meisten Studenten zieht es heutzutage in die Ferne – nur selten wohnen sie weiterhin bei den Eltern. Das bedeutet, mit dem Hausrat in die erste eigene Wohnung oder in eine Wohngemeinschaft zu ziehen. Dort ist der Hausrat einer großen Anzahl an Risiken ausgesetzt, die man nicht unterschätzen sollte. Wasserschäden oder Diebstahl verkörpern Gefahren, die häufig eintreten. Ebenso wenig darf der Wert des Hausrats unterschätzt werden. Auch der Hausrat von Studienanfängern kann sich auf einen stattlichen Wert belaufen – sollte der Hausrat beschädigt oder zerstört werden, drohen womöglich sehr hohe Kosten.

Mit einer Hausratversicherung können Studenten ihren Hausrat schützen. Allerdings will der Versicherungstarif genau ausgewählt sein. Gerade wenn man in eine Wohngemeinschaft zieht, sind viele Besonderheiten zu beachten. Im Hinblick auf bestimmte Risiken wie zum Beispiel den Diebstahlschutz sollten die Vertragsbedingungen genau studiert werden. So legen beispielsweise viele Versicherer Wert darauf, dass das eigene Zimmer mit dem zu versichernden Hausrat abgeschlossen werden kann (und beim Verlassen der Wohnung auch abgeschlossen wird).
Grundsätzlich ist es für Studenten ratsam, eine eigene Hausratversicherung abzuschließen. Es gibt Wohngemeinschaften, in denen die Personen ihren Hausrat gemeinsam versichern. Allerdings wird häufig nicht überprüft, ob der Versicherungsschutz überhaupt greift – in solchen Fällen ist üblicherweise kein Schutz gegeben.