30. Juli 2010
Sehr viele Hausratversicherungen bieten heutzutage eine vorläufige Deckung. Hierbei handelt es sich um eine ganz besondere Versicherungsleistung: Der Hausrat gilt unmittelbar nach Vertragsabschluss als geschützt. Normalerweise greift ein Versicherungsschutz erst dann, wenn der Versicherer den sogenannten Versicherungsschein ausgestellt hat. Weil dies unter Umständen mehrere Wochen dauern kann, wird die vorläufige Deckung angeboten, die für einen zwischenzeitlichen Schutz sorgt und später (sobald der Versicherungsschein erstellt ist) abgelöst wird.
Weil der Hausrat so schnell und unkompliziert versichert werden kann, kommt es manchmal vor, dass Versicherungsnehmer vergessen, den Versicherungsbeitrag zu entrichten. Sollte der Beitrag (der vom Versicherer meist als Versicherungsprämie bezeichnet wird) nicht fristgerecht entrichtet werden, kommt es zum sogenannten Erstprämienverzug. Man könnte auch sagen, dass der Versicherer eine Verspätung feststellt. Dies ist nicht gerade wünschenswert: Wenn der Versicherer einen Erstprämienverzug feststellt, ist er nämlich dazu berechtigt, das Versicherungsverhältnis aufzulösen, was unmittelbar zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. Zwar muss der Rücktritt vom Versicherer schriftlich mitgeteilt werden, damit die Auflösung tatsächlich über Gültigkeit verfügt, das ändert jedoch nichts am unverzüglichen Verlust des Schutzes.
Damit es gar nicht erst soweit kommt, bietet es sich an, sich beim Vertragsabschluss auf eine automatische Abbuchung des Versicherungsbeitrags durch den Versicherer zu verständigen. Dies ist möglich, indem eine Einzugsermächtigung erteilt wird, sodass der Versicherer den Beitrag der Hausratversicherung eigenständig vom Girokonto des Versicherungsnehmers abbuchen kann. Einige Versicherte ziehen es zwar vor, entsprechende Beiträge lieber selbst zu überweisen, jedoch ist eine Einzugsermächtigung einfach praktisch: Sie stellt sicher, dass es nie zu eine Prämienverzug kommt.
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25. Juli 2010
Zusammen mit dem Sommer ist auch die Gewitterzeit in Deutschland angekommen. In den vergangenen Tagen und Wochen hat es in vielen Regionen gleich mehrfach gestürmt. Teilweise kam es zum Ausbruch heftiger Gewitter, die zu unzähligen Blitzentladungen führten.
Leider kommt es bei solchen Gewitter häufiger vor, dass Blitze in Gebäude einschlagen und dort einen großen Schaden anrichten. Im schlimmsten Fall kann durch Blitzschlag ein unmittelbares Feuer hervorgerufen werden – wobei gesagt werden muss, dass es eher ältere Gebäude wie beispielsweise Scheunen sind, die hierdurch in Brand geraten können. Bei neuen Gebäuden tritt dieser Fall nur selten ein. Im Übrigen bietet die Hausratversicherung in solch einem Fall einen guten Schutz. Sollte es aufgrund von Blitzschlag zu einem Brand kommen, so gilt der Schaden als versichert.
Die größere Bedrohung, die von einschlagenden Blitzen ausgeht, besteht darin, dass elektrische Geräte beschädigt oder zerstört werden. Wenn Blitze einschlagen und durch die Stromleitungen fließen, richten sie oftmals großen Schaden an. Teure Geräte wie Kühlschränke, Gefriertruhe, Waschmaschinen, Fernseher, Computer etc. können beschädigt werden. Ob sie augenblicklich eingeschaltet sind, macht dabei kaum einen Unterschied. Auch ausgeschaltete Geräte kann der Blitz schädigen – selbst Steckdosenleisten mit Sicherung bieten keinen hundertprozentigen Schutz.
Das Ersetzen beschädigter Elektrogeräte kann äußerst kostspielig werden, weshalb es umso wichtiger ist, über eine gute Hausratversicherung zu verfügen. Standardmäßig sichern viele Hausratpolicen dieses Risiko nicht ab: Elektroschäden, die durch Blitzschlag hervorgerufen werden, sind nur selten versichert. Daher ist es ratsam, bei der Tarifwahl aufzupassen und ggf. eine entsprechende Option zu wählen, da einige Versicherer diesen Schutz anbieten.
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24. Juli 2010
Wer der Meinung ist, dass der eigene Hausrat versichert sei, weil man vor wenigen Minuten seine Unterschrift unter einen Versicherungsvertrag gesetzt hat, kann ganz schön falsch liegen. Der reguläre Schutz einer Hausratversicherung greift nämlich nicht sofort mit der Vertragsunterschrift, sondern erst viel später. In der Praxis sieht es so aus, dass der Versicherer zunächst einmal den sogenannten Versicherungsschein erstellen muss. Erst wenn dem Versicherungsnehmer dieses Dokument vorliegt, hat er tatsächlich die Gewissheit, über einen gültigen Versicherungsschutz zu verfügen.
Nun kann es unter Umständen eine ganze Weile dauern, bis der Versicherer den so bedeutsamen Versicherungsschein erstellt hat. Je nach Auslastung der Abteilungen und Sachbearbeiter können bis zu mehrere Wochen verstreichen – schlimmstenfalls ist der Hausrat in der Zwischenzeit nicht versichert. Es wäre sehr ärgerlich, wenn in dieser Zeit ein Schaden entsteht: Letztlich würde der Versicherungsnehmer auf den Kosten sitzen bleiben.
Allerdings gibt es eine Möglichkeit, sich vor einer solchen Situation zu schützen. Direkt ab der Vertragsunterschrift kann ein Versicherungsschutz erlangt werden – wenn auch nur ein vorläufiger Schutz. Im Versicherungswesen spricht man auch von der vorläufigen Deckung. Hierbei handelt es sich um einen vorübergehend geltenden Schutz: Er deckt genau die Zeit ab, die vom Versicherer benötigt wird, um die Unterlagen zu prüfen und den Versicherungsschein zu erstellen.
Wer eine Hausratversicherung abschließen möchte, sollte deshalb unbedingt darauf achten, dass der Versicherer eine vorläufige Deckung anbietet. Auf diese Weise kann ein umgehender und somit auch sehr wertvoller Schutz erlangt werden. Dessen Bedingungen sollte man sicherheitshalber jedoch genau lesen, um über Einschränkungen Bescheid zu wissen.
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18. Juli 2010
In den kommenden Tagen und Wochen werden Millionen Deutsche verreisen, um sich vom Alltag zu erholen. Viele Urlauber werden dabei einen beachtlichen Teil ihres Hausrats mit in den Urlaub nehmen. Die Praxis zeigt, dass viele Dinge eingepackt werden, um während der Urlaubszeit gut versorgt zu sein. Unter diesen Dingen befinden sich häufig auch Wertsachen wie größere Bargeldbeträge, Schmuck, teure Armbanduhren, Laptops und Smartphones.
Für Diebe ist die Urlaubssaison daher ebenfalls Hochsaison. Besonders bei Reisen ins Ausland gilt es aufzupassen: In typischen Touristenregionen wie man sie beispielsweise in Italien oder Spanien vorfindet werden jeden Sommer unzählige Touristen bestohlen. Schon so mancher Urlauber musste aufgrund solcher Diebstähle einen großen finanziellen Verlust in Kauf nehmen.
Um Diebstähle zu vermeiden ist es wichtig, seine Wertsachen immer gut im Auge zu behalten. Sollte dies nicht möglich oder nicht gewünscht sein, gilt es sie sicher aufzubewahren. Wer im Hotel wohnt, sollte unbedingt den Hotelsafe verwenden. Bei Ferienhäusern ist es ratsam, die Wertsachen so aufzubewahren, dass sich nicht so leicht zu finden sind. Zugleich müssen Hotelzimmer und Wohnung beim Verlassen stets abgeschlossen werden.
Wer auf diese Weise verfährt, genießt zugleich den Schutz seiner Hausratversicherung. Wertsachen gelten nämlich auch am Urlaubsort als versichert. Allerdings setzen die Versicherer eine sichere Verwahrung der Wertsachen voraus. Außerdem gilt es zu wissen, dass bestimmte Einschränkungen gelten können. Einige Versicherer bieten einen solchen Schutz nur innerhalb Europas an – und teilweise gelten herabgesetzte Entschädigungsgrenzen. Daher ist es immer gut, vor Abreise noch einmal einen Blick auf die Versicherungsbedingungen zu werfen.
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17. Juli 2010
Sommerzeit ist Gewitterzeit: Besonders während der Monate Juli und August kommt es über dem Bundesgebiet zu zahlreichen und teilweise auch sehr heftigen Unwettern. Erst am Mittwoch hatte es in größeren Teilen des Landes ordentlich gestürmt – und weil der Sommer noch eine ganze Weile andauern soll, ist in den kommenden Wochen mit weiteren Unwettern zu rechnen.
Besonders von Sommergewittern geht eine große Gefahr aus. Trotz der meist hohen Temperaturen ist die Entstehung großer Hagelkörner keine Seltenheit. Zudem können starke Winde entstehen, die alleine – und erst Recht in Verbindung mit Hagel – große Schäden anrichten können. Bedroht sind dabei nicht nur Gebäude und Fahrzeuge, sondern auch der darin befindliche Hausrat. Sollten beispielsweise Fenster zu Bruch gehen, können ggf. große Mengen an Regenwasser eindringen und den Hausrat beschädigen oder sogar zerstören.
Weil derartige Schäden schnell ins Geld gehen können, ist es umso wichtiger, über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen. Dieser umfasst längst nicht nur eine Gebäudeversicherung sondern auch eine Hausratversicherung. Im Übrigen gilt dies auch für Mieter: Die Gebäudeversicherung des Immobilieneigentümers deckt längst nicht alle Schäden ab. Deshalb ist eine eigene Hausratversicherung wichtig.
Die Versicherung selbst muss natürlich überzeugen können. Dies ist ein wichtiger Punkt: Nicht jede Hausratversicherung bietet einen guten Schutz. In diesem Zusammenhang ist besonders auf die Entschädigungsgrenzen, die für Sturmschäden und Folgeschäden gelten, zu verweisen. Sollten die Grenzen nicht ausreichend hoch bemessen sein, bleibt man nach einem Schaden womöglich auf einem Teil der Kosten sitzen. Deshalb ist es umso wichtiger, einen Versicherungstarif zu wählen, der bei Sturmschäden eine umfassende Absicherung bietet.
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8. Juli 2010
Im Süden Deutschlands kam es in den vergangenen Tagen zu teilweise sehr starken Regenfällen. Über Stunden hinweg hatte es in großen Mengen geregnet, weshalb es an einigen Orten zur Entstehung von Schäden gekommen ist. So mancher Hausbesitzer hatte mit Kellerräumen zu kämpfen, die mit Regenwasser geflutet wurden. Derartige Schäden sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen: Gebäude und Hausrat können durch das Wasser schwer beschädigt werden.
Was die Gebäudeschäden betrifft, so sind diese für gewöhnlich durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt. Allerdings kommt diese Versicherung nicht für die Schäden auf, die am Hausrat entstanden sind. Ob eine Hausratversicherung in solch einem Fall hilft, hängt ganz von den jeweiligen Umständen ab. Je nach Situation ist es möglich, dass die entstandenen Kosten von der Hausratversicherung übernommen werden.
Im Allgemeinen gelten lediglich Leitungswasserschäden als abgedeckt. Schäden, die auf Regenwasser zurückzuführen sind, werden im Wesentlichen nur in zwei Fällen übernommen. So besteht Hoffnung auf eine Kostenübernahme durch die Hausratversicherung, wenn der Wassereintritt auf einen versicherten Schaden zurückzuführen ist. Sollte beispielsweise ein Sturm eine Fensterscheibe beschädigt haben und daraufhin das Wasser ins Gebäude eingedrungen sein, so liegt ein Folgeschaden vor, der als versichert gilt.
Auch beim Eindringen des Wassers durch Leitungen ist es möglich, eine Schadensregulierung über die Versicherung durchzuführen. Das versicherte Risiko heißt in diesem Fall Wasserdruck. Sollte das Regenwasser wegen eines hohen Drucks durch die Abwasserleitungen in das Gebäude gespült werden, besteht die Chance auf eine Regulierung durch die Hausratversicherung. Allerdings greift der Versicherungsschutz ausschließlich dann, wenn die Leitungen mit einem Rücksperrventil ausgestattet sind.
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6. Juli 2010
Zunehmend mehr Versicherungsunternehmen gehen dazu über, sogenannte Versicherungspakete zu schnüren. Derartige Pakete enthalten mehrere Versicherungen, die sich oftmals gut ergänzen. Für den Kunden hat dies zur Folge, den Versicherungsabschluss beschleunigen zu können. Zugleich gibt es nur einen Ansprechpartner, sollte es zum Schadensfall kommen, was viele Versicherte begrüßen.
Besonders im Bereich der Versicherungen, die rund um die Immobilie angeboten werden, stößt man immer häufiger auf derartige Paketangebote. Besonders gerne werden Gebäudeversicherung und Hausratversicherung im Paket angeboten. Beide Versicherungen ergänzen sich ideal, weshalb der Abschluss durchaus interessant sein kann.
Allerdings sollte man als Interessent niemals überstürzt handeln – denn auch Versicherungspakete sind nicht immer so attraktiv, wie sie auf den ersten Blick wirken. Häufig nehmen Versicherungsnehmer an, dass sie von einem Vorteilspreis bzw. einem niedrigeren Beitrag profitieren können, indem sie entsprechende Pakete abschließen. Jedoch trifft dies nicht immer zu: Teilweise sind die Beiträge durchaus günstiger – doch weil sich unnötige Versicherungen im Paket befinden, sind die Kosten am Ende unnötig hoch bemessen.
Wer eine günstige Hausratversicherung sucht, sollte sich daher nicht gleich auf Versicherungspakete festlegen. Zwar kann unter Umständen eine Ersparnis erzielt werden. Es ist jedoch ebenso möglich, durch den Abschluss einzelner Versicherungen einen besseren Versicherungsschutz zu erlangen und gleichzeitig auch noch beim Beitrag zu sparen. Dies gilt auch für alle anderen Versicherungsangebote, die an zusätzliche Produkte gekoppelt sind. Mittlerweile gibt es wie bereits berichtet sogar Versicherer, die für Privatkunden Strom und Gas zusammen mit Versicherungspolicen anbieten. Doch gerade diese Versicherungslösungen sind nicht immer günstig, weshalb es umso wichtiger ist, vor einem Abschluss genau zu rechnen, damit man am Ende nicht draufzahlt.
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4. Juli 2010
Dass Assekuranzen gern mehrere Policen zugleich anbieten ist nichts Neues: Auf diese Weise profitieren im besten Fall sowohl Versicherung als auch Versicherte. Während die Versicherten nur einmal einen Vertrag zu unterzeichnen brauchen und weniger Policen in der Schublade haben, freuen sich die Versicherer über ein Zusatzgeschäft.
Neue Wege geht die Provinzial Rheinland: Statt mehrere Versicherungspolicen zu kombinieren, bietet sie ihren Kunden eine Kombination aus Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung sowieStrom an. Bis zu 75 Euro an Stromkosten sollen sich auf diese Weise sparen lassen. Ab dem Herbst soll auch Gas das Portfolio ergänzen.
Die Versicherungen werden mit der Provinzial Rheinland abgeschlossen, die Energie liefert die eigens dafür gegründete Proenergie GmbH. Der Haken dabei: Die Versicherung macht keine konkreten Angaben dazu, welche Kosten mit dem Stromanbieterwechsel verbunden sind. “Welt online” zufolge gibt die Assekuranz lediglich an, dass der Preis je nach Region differieren könne und an die Sonderkonditionen der Provinzial-Privatkunden gebunden sei.In der Regel soll es jedoch gelingen, den bisherigen Anbieter zu unterbieten. Alle Formalitäten, die mit dem Wechsel verbunden sind, übernimmt der Versicherer. Der Vertrag kann nach 12 Monaten gekündigt werden. In diesem Zeitraum besteht auch eine Preisgarantie für den Strom. Ob und wie viel man im Endeffekt beim Strom-Angebot sparen kann, ergibt erst ein individuelles Angebot.
Bevor sich Interessenten für dieses Angebot entscheiden gilt es, alle Faktoren genau abzuwägen. Für das Angebot spricht die Kombination aus wichtigen Verträgen, dagegen spricht zumindest das unklare Einsparpotenzial. Wie attraktiv die Hausratschutz tatsächlich ist, ergibt ein Anbietervergleich.
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3. Juli 2010
Bisher kann 2010 als das Jahr der steigenden Versicherungsbeiträge bezeichnet werden. In zahlreichen Versicherungsbereichen sahen sich die Versicherungsunternehmen dazu gezwungen, die Beiträge ihrer Tarife zu erhöhen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen wie beispielsweise den Bereich der Hausratversicherung. Denn tatsächlich ist es so, dass ein großer Teil der Versicherungsnehmer in diesem Jahr sogar von einem geringfügigen Beitragsrückgang profitieren kann.
Der leichte Rückgang der Versicherungsbeiträge für Hausratversicherungen ist der Politik zu verdanken. Eine Änderung bei der Besteuerung von Versicherungen hat dazu geführt. Im Wesentlichen ist die Versicherungssteuer erhöht worden – allerdings wurden neue Berechnungsgrundlagen bestimmt, die zum besagten Steuervorteil führen. Außerdem darf die Steuer nicht vollständig auf den Kunden umgelegt werden. Gerade im Bereich der Hausratversicherung müssen die Versicherer einen größeren Teil der Steuerlast selbst tragen, weil eine Abwälzung auf die Versicherungsnehmer nicht zulässig ist.
Laut dem Bund der Versicherten (BdV) ist der Beitragsrückgang jedoch nicht allzu groß bemessen und dürfte sich daher nur bei den wenigsten Hausratversicherungen sichtlich bemerkbar machen. Alles in allem soll der leichte Rückgang jedoch zumindest eine Beitragsstabilität garantieren. Versicherungsexperten rechnen damit, dass die Hausratprämien in diesem Jahr so gut wie nicht steigen werden – ein Umstand, der den Versicherungsnehmern auf jeden Fall entgegenkommen dürfte.
Die neue Methode der Steuerermittlung greift übrigens seit Beginn dieses Monats. Wer in diesem Jahr noch keinen Beitrag für seine Hausratversicherung entrichtet hat, dürfte vom Rückgang womöglich schon bald profitieren. Anders sieht es aus, wenn der Beitrag vom Versicherer bereits vor dem 1. Juli festgesetzt und erhoben wurde: Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
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27. Juni 2010
Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass eine konventionelle Hausratversicherung einen guten bzw. weitreichenden Versicherungsschutz bietet. Eine Vielzahl an Risiken, die den Hausrat bedrohen, gilt als abgedeckt, sodass man sich in den meisten Schadensfällen an den Versicherer wenden kann, um eine Entschädigungszahlung zu erhalten.
Allerdings gibt es einige Risiken, die von der Hausratversicherung nicht abgedeckt sind. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf Umwelteinflüssen beruhen. Wenn man einmal von Blitzschlag, Hagel und Sturm absieht, besteht diesbezüglich keine Absicherung. Zugleich gibt es einige dieser Gefahren, die nicht zu unterschätzen sind bzw. die jedes Jahr immer wieder für die Beschädigung von Gebäuden und Hausrat verantwortlich sind.
Eines der größten Risiken aus diesem Bereich stellt das Hochwasser dar: Immer wieder kommt es vor, dass Keller vollaufen und dabei schwere Schäden angerichtet werden. Ein Schaden, der wesentlich seltener auftritt, aber dafür besonders kostspielige Folgen nach sich ziehen kann, ist der Erdrutsch: Auch in Deutschland treten derartige Schäden immer wieder auf – und oftmals sind die betroffenen Hausbesitzer und auch Mieter nicht abgesichert.
Dabei ist es möglich, eine entsprechende Absicherung zu erhalten bzw. seinen Hausrat auch gegen diese Gefahren abzusichern. Dies ist möglich, indem eine sogenannte Elementarschadenversicherung abgeschlossen wird. Wie es der Name schon verrät, sichert sie Elementarschäden ab. Gefahren wie Erdbeben, Erdrutsch, Hochwasser und Schneedruck gelten als abgedeckt. Ein solcher Schutz macht sich im Schadensfall sofort bezahlt, weil viele andere Versicherungen nicht zahlen würden. Außerdem kann die Elementarschadenversicherung schon vergleichsweise günstig abgeschlossen werden, weshalb sie eine ideale Ergänzung für die Wohngebäude- und Hausratversicherung verkörpert.
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